Den Limousinendienst melden
Für eine im Kanton Zürich ansässige Tätigkeit gelten kantonale Meldepflichten für Limousinendienste, Fahrer und Fahrzeuge. Diese Meldung ist vom Taxirecht zu unterscheiden.
Fahrzeugnachweise vorbereiten
Bereiten Sie den Führerausweis B121, den Fahrzeugausweis sowie die für Ihre Situation erforderlichen Melde- oder Plakettennachweise vor. Die Limousinenplakette gehört zum jeweiligen Fahrzeug.
Bei Priv8Line registrieren
Erfassen Sie Ihre Zürcher Tätigkeit und reichen Sie die verlangten Profilunterlagen ein. Nach der Profilfreigabe werden die Fahrzeuge geprüft und anhand ihrer Eigenschaften einer Kategorie zugeordnet.
